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Den Informationsvorsprung für Ihre Entscheidungen nutzen

Seit vielen Jahren analysieren wir jährlich die Marktpotenziale, Chancen, Risiken und Perspektiven im Bereich Windenergie. Unsere Studien werden von zahlreichen Fachleuten und Brancheninsidern gelesen. Sie geben eine realistische Einschätzung der aktuellen Situation wieder und prognostizieren die zukünftige Entwicklung – eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage für alle Marktteilnehmer im Windenergiebereich.

Der Vergleich unserer Marktprognosen mit den tatsächlich erzielten Werten zeigt, wie realistisch wir die Situation und zukünftige Entwicklungen einschätzen. Dass der Markt ab 2020 langsam wieder wachsen würde, haben wir früh prognostiziert. So konnten sich alle unsere Kunden rechtzeitig auf die neue Situation einstellen. Mit unserer Vorhersage für 2024 lagen wir fast richtig, aber letztendlich enttäuschte der Brutto-Zubau in dem Jahr doch stark.

Aktuelle Ergebnisse der Ausschreibungen

Seit 2017 gibt es auch in der Windenergie Ausschreibungen, sowohl für Projekte an Land als auch auf See. Nachfolgend die aktuellen Ergebnisse der letzten fünf Jahre.

Der Höchstwert für Ausschreibungen Wind an Land in 2025 wurde von der Bundesnetzagentur auf 7,35 ct/kWh festgelegt, entspricht also unverändert dem Wert aus dem Vorjahr.

Bei der Ausschreibung am 1. Februar 2025 mit 4.093.586 kW kam es zu einer hohen, etwa 1,2-fachen Überzeichnung. Es wurden Gebote mit einer Gebotsmenge von 4.896 MW abgegeben und nur 4.094 MW bezuschlagt (Differenz -802 MW ohne Gebotszuschlag). Die bezuschlagten Gebote lagen zwischen 5,62 ct/kWh und 7,13 ct/kWh und der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert bei 7,00 ct/kWh.

Die nächste Ausschreibung Wind an Land ist am 1. Mai 2025 mit einem Ausschreibungsvolumen von 3.443.164 kW. Es kann aber noch eine Reduzierung der Ausschreibungsmenge durch die Bundesnetzagentur wegen drohender Unterzeichnung erfolgen (endogene Mengensteuerung).

Bei der Ausschreibung am 1. November 2024 mit 4.093.586 kW kam es zu einer hohen etwa 1,5-fachen Überzeichnung. Es wurden Gebote mit einer Gebotsmenge von 6.084 MW abgegeben und nur 4.098 MW bezuschlagt (Differenz -1.986 MW ohne Gebotszuschlag). Die bezuschlagten Gebote lagen zwischen 6,93 ct/kWh und 7,23 ct/kWh und der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert bei 7,15 ct/kWh.

Bei der Ausschreibung am 1. August 2024 mit 2.708.940 kW kam es erstmals seit Februar 2022 wieder zu einer Überzeichnung. Es wurden Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.961 MW abgegeben und nur 2.723 MW bezuschlagt (Differenz -238 MW ohne Gebotszuschlag). Die bezuschlagten Gebote lagen zwischen 5,73 ct/kWh und 7,35 ct/kWh und der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert bei 7,33 ct/kWh.

Bei der Ausschreibung am 1. Mai 2024 mit 2.795.480 kW kam es statt zu einer Überzeichnung zu einer Unterzeichnung, obwohl das Ausschreibungsvolumen bereits im Vorfeld durch die BNetzA von 4.093.587 kWh um 1.298.107 kWh reduziert worden war. Es wurden Gebote in Höhe von 2.379 MW bezuschlagt. Die bezuschlagten Gebote lagen zwischen 7,20 ct/kWh und 7,35 ct/kWh und der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert bei 7,33 ct/kWh.

Auch bei der Ausschreibung am 1. Februar 2024 mit 2.486.630 kW kam es zu einer Unterzeichnung. Es wurden Gebote in Höhe von 1.795 MW bezuschlagt. Die bezuschlagten Gebote lagen zwischen 7,25 ct/kWh und 7,35 ct/kWh und der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert bei 7,34 ct/kWh.

Am 1. Juni 2024 gab es eine weitere Ausschreibung „Wind Offshore Nicht zentral voruntersuchte Flächen (Nordsee)“ im „dynamischen Gebotsverfahren“ mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 2.500 MW. Die beiden Flächen für Offshore-Windparks mit einer Leistung von 1.500 MW und 1.000 MW liegen in der Nordsee etwa 120 km nordwestlich von Helgoland. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2031 vorgesehen. Insgesamt wurden für die beiden Projekte 3,0225 Mrd. Euro geboten. Am 1. August 2024 gab es eine weitere Ausschreibung „Wind Offshore Zentral voruntersuchte Flächen (Nordsee)“ im „Gebotsverfahren mit qualitativen Kriterien“. Hier wurden drei Flächen mit insgesamt 5.500 MW ausgeschrieben und fünf Gebote eingereicht. Der Gesamterlös der Ausschreibung wurde bei dieser Auktion nicht veröffentlicht, da andernfalls auf die Gebotswerte der bezuschlagten Bieter zurückgerechnet werden kann. Die Gebotswerte der bezuschlagten Bieter sind gesetzlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Fazit: Die Bieter müssen aktuell aufgrund der starken Wettbewerbssituation für die Standorte extrem hohe Entgelte zahlen.

Der Höchstwert für Ausschreibungen Wind an Land in 2023 wurde von der Bundesnetzagentur auf 7,35 ct/kWh (+25 %, Vorjahr 5,88 ct/kWh) erhöht. In 2023 wurden bei den vier Ausschreibungen Wind an Land 6.377 MW bezuschlagt, nahezu die doppelte Menge als im Jahr 2022 (3.225 MW). Allerdings waren insgesamt 12.840 MW ausgeschrieben. Die Bundesnetzagentur hatte in den Ausschreibungen Mai, August und November 2023 aufgrund von drohenden Unterzeichnungen das ursprüngliche Ausschreibungsvolumen von jeweils etwa 3.200 MW schon auf 2.865 MW, 1.666 MW und 2.086 MW reduziert. Trotzdem kam es in allen Ausschreibungen zu Unterzeichnungen. Die mengengewichteten, durchschnittlichen Zuschlagswerte lagen zwischen 7,31 ct/kWh und 7,34 ct/kWh, also sehr nahe am Höchstwert.

Am 1. Juni 2023 gab es die erste Ausschreibung Wind Offshore für „Nicht zentral voruntersuchte Flächen (Nord und Ostsee)“ im „dynamischen Gebotsverfahren“. Drei Flächen für Offshore-Windparks mit einer Leistung von jeweils 2.000 MW in der Nordsee und eine Fläche in der Ostsee mit einer Leistung von 1.000 MW. Insgesamt wurden für die vier Projekte 12,6 Mrd. Euro geboten. Am 1. August 2023 gab es ebenfalls die erste Ausschreibung für „Zentral voruntersuchte Flächen (Nordsee)“ im „Gebotsverfahren mit qualitativen Kriterien“. Hier wurden ebenfalls vier Flächen mit insgesamt 1.800 MW ausgeschrieben. Die Erlöse aus der Ausschreibung beliefen sich auf 784 Mio. Euro. Beide Ausschreibungsergebnisse stellen einen Wendepunkt im Offshore-Bereich dar. Die Bieter müssen aktuell aufgrund der starken Wettbewerbssituation für die Standorte extrem hohe Entgelte zahlen, entgegen den 0 ct/kWh-Geboten in der Vergangenheit.

Die Bundesnetzagentur hatte den Höchstwert für Ausschreibungen Wind an Land in 2022 auf 5,88 ct/kWh reduziert. Insgesamt waren 5.332 MW ausgeschrieben, aber nur 3.279 MW konnten bezuschlagt werden. Es gab wieder eine Unterdeckung von 2.053 MW (-38,5 %). Die mengengewichteten, durchschnittlichen Zuschlagswerte lagen zwischen 5,76 bis 5,87 ct/kWh. Am 1. September gab es eine Ausschreibung für Offshore-Windenergie in der Nordsee (980 MW). Der Zuschlagswert lag wieder bei 0 ct/kWh. Die Ausschreibungsergebnisse setzten die Entwicklung zu förderfreien Offshore-Windparks fort.

Der Höchstwert in 2021 wurde auf 6,0 ct/kWh festgelegt. Insgesamt wurden in 2021 Wind an Land 4.235 MW ausgeschrieben und nur 3.295 MW bezuschlagt. Es gab damit eine Unterdeckung von 939 MW (-22,2 %). Die mengengewichteten, durchschnittlichen Zuschlagswerte lagen zwischen 5,79 bis 6,0 ct/kWh. Am 1. September gab es die einzige Ausschreibung für Offshore-Windenergie. Gegenstand der Ausschreibung waren zwei Flächen in der Nordsee (658 MW) und eine in der Ostsee (300 MW). Die Zuschlagswerte lagen bei 0 ct/kWh.

Vergleich unserer Marktprognosen zum Zubau Wind an Land mit den Ist-Werten

  • Prognose 2024: 3.900 MW
  • Ist-Wert 2024: 3.251 MW
  • Differenz: -649 MW (-16,7 %)
  • Prognose 2023: 3.200 MW
  • Ist-Wert 2023: 3.567 MW
  • Differenz: +367 MW (+11,5 %)
  • Prognose 2022: 2.500 MW
  • Ist-Wert 2022: 2.403 MW
  • Differenz: -97 MW (-4 %)
  • Prognose 2021: 2.500 MW
  • Ist-Wert 2021: 1.925 MW
  • Differenz: -575 MW (-23 %)
  • Prognose 2020: 1.500 MW
  • Ist-Wert 2020: 1.431 MW
  • Differenz: -69 MW (-5 %)

Aktuelle Markteinschätzung zur Windenergie 2025 in Deutschland

(Stand 03/2025)

Die Aufstellungszahlen im Jahr 2024 in Deutschland haben sich ganz leicht erhöht, da der Markt weiter wächst. Mit der Errichtung von 635 Windenergieanlagen (WEA) an Land und 73 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) und einer neu installierten Leistung von 3.993 MW wurde eine kleine Steigerung von 4,4 % gegenüber dem Vorjahr (3.824 MW) erzielt. Die am Netz befindliche Windenergieleistung konnte damit von 1991 bis Ende 2024 von 108 MW auf 63.461 MW an Land und 9.222 MW auf See gesteigert werden. Mittlerweile drehen sich in Deutschland mehr als 28.717 WEA an Land und 1.639 OWEA auf See. Im Jahr 2024 produzierten die installierten Windenergieanlagen 136,4 Terawattstunden (TWh). Das entsprach etwa 33,0 % der deutschen Nettostromerzeugung.

Das Jahr 2024 war zwar, was den Onshore-Brutto-Zubau mit nur 3.251 MW anbelangt, enttäuschend, da wir etwa 3.900 MW erwartet hatten, aber ansonsten ein Rekordjahr. Es wurden mehr als 14.000 MW neue BImSchG-Genehmigungen erteilt, und in den Ausschreibungen Wind an Land haben Projekte im Gesamtumfang von etwa 11.000 MW Zuschläge erhalten. In den nächsten 3 Jahren bis Ende 2027 müssen etwa 16.200 MW an bezuschlagten Onshore-Projekten realisiert werden. Damit ist die Windbranche in Deutschland voll ausgelastet bzw. sogar extrem herausgefordert.

Die ehemalige Bundesregierung (Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) wurde durch ein Misstrauensvotum gestürzt. Am 23. Februar 2025 kam es zu vorgezogenen Bundestagswahlen, die einen weiteren „Rechtsruck“ in Deutschland ergab, da die AfD ihren Stimmen­anteil auf 20,8 % verdoppeln konnte. Voraussichtlich wird die Union (CDU und CSU) gemeinsam mit der SPD eine Koalition bilden und die neue Regierung stellen. Bündnis 90/Die Grünen werden mit einem reduzierten Stimmenanteil von nur noch 11,6 % im Bundestag vertreten und voraussichtlich nicht an der Regierung beteiligt sein. Wie es mit der Energiewende und der Windenergie in Deutschland weitergehen wird, ist aktuell nicht vorhersehbar. Wir gehen davon aus, dass der Ausbau kontinuierlich voranschreiten wird, aber es mittelfristig zu Änderungen beim EEG kommen wird.

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2022 vier umfassende Gesetzespakete zum Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen, um die Klimaziele der BRD und der Europäischen Union zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023 wurde novelliert und verabschiedet und Ende Dezember 2022 durch die Europäische Kommission beihilferechtlich genehmigt. Am 1. Januar 2023 ist es in Kraft getreten.

Zitate aus dem EEG 2023:

§ 1 Ziele

Ziel dieses Gesetzes ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.

Zur Erreichung des Ziels nach Absatz 1 soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Bundesgebiet) auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden.

Der für die Erreichung des Ziels nach Absatz 2 erforderliche Ausbau der erneuerbaren Energien soll stetig, kosteneffizient, umweltverträglich und netzverträglich erfolgen.

§ 4 Ausbaupfad

Die Ziele nach § 1 sollen erreicht werden durch

1. eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land auf
a) 69 Gigawatt im Jahr 2024, (Anmerkung: 12/2024 waren 63,461 GW installiert)
b) 84 Gigawatt im Jahr 2026,
c) 99 Gigawatt im Jahr 2028,
d) 115 Gigawatt im Jahr 2030,
e) 157 Gigawatt im Jahr 2035 und
f) 160 Gigawatt im Jahr 2040
sowie den Erhalt dieser installierten Leistung nach dem Jahr 2040,

2. eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See nach Maßgabe des Windenergie-auf-See-Gesetzes, […]

Insgesamt sind Neuerrichtungen von Windenergieanlagen an Land im Zeitraum 2025 bis 2030 von 52.000 MW geplant. Davon sind bereits 16.200 MW genehmigt und in Ausschreibungen bezuschlagt worden.

Den Offshore-Bereich regelt das ebenfalls novellierte Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG). Mit dem auf 30 GW (vorher 20 GW) erhöhten Ziel für 2030 und dem neuen 70-GW-Ziel (vorher 40 GW) für 2040 kann die Windkraft auf See als das Fundament der Energiewende einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland leisten.

Darüber hinaus wurden das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Windenergie-an-Land-Gesetz – „WaLG“) sowie zentrale Normen für die Vorhabengenehmigung im Bundesnaturschutzgesetz („BNatSchG“) beschlossen.

Seit 01.01.2023 gilt das neue EEG 2023 mit verbesserten Konditionen für die „Südregion“, und die BNetzA hat den Höchstwert in 2023 auf 7,35 ct/kWh (+25 %) angehoben. Im Jahr 2024 wurde der Höchstwert bei 7,35 ct/kWh belassen.

Am 03.03.2023 hat der Bundestag und Bundesrat die Regelungen zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung (Verordnung EU2022/2577) final beschlossen. Die Notfallverordnung erlaubt Ausnahmen von Verfahrensschritten, um EU-weit für einen Schub beim Ausbau erneuerbarer Energien zu sorgen.

Das Solarpaket I wurde am 26.04.2024 durch den Bundestag verabschiedet. Damit können die Beschleunigungsinstrumente aus der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) auch in Deutschland umgesetzt werden, die einen schnelleren Ausbau der Windenergie ermöglichen.

Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurde am 6. Juni 2024 vom Bundestag verabschiedet, und am 14. Juni 2024 hat auch der Bundesrat zugestimmt. Mit der BImSchG-Novelle wurden eine Vielzahl von Maßnahmen zur nachhaltigen Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht. Der Zubau von Windenergieanlagen an Land wird dadurch erleichtert.

Seit 2017 gibt es auch in der Windenergie Ausschreibungen, sowohl für Projekte auf See als auch an Land. Die Ergebnisse waren für viele Akteure sehr überraschend, da die Preise für Wind auf See in den Ausschreibungen meist auf 0 Cent gefallen waren. Bei den letzten beiden Ausschreibungen im Juni und August 2024 lagen die Zuschlagswerte nicht mehr bei 0 Cent, denn es mussten aufgrund der starken Wettbewerbssituation hohe Entgelte für die Standorte geboten werden.

Der Höchstwert Wind an Land in 2025 wurde von der Bundesnetzagentur wieder bei 7,35 ct/kW belassen. In der letzten Ausschreibung im Februar 2025 wurden 4.093 MW ausgeschrieben und 4.896 MW an Geboten abgegeben. Es kam wieder zu einer hohen Überzeichnung, und 4.094 MW konnten bezuschlagt werden. Im Februar lag der niedrigste Zuschlagswert bei 5,62 ct/kWh, der Höchste bei 7,13 ct/kWh und der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert bei 7,00 ct/kWh.

Das Thema Repowering nimmt in Deutschland einen immer höheren Stellenwert ein. Im letzten Jahr konnten von den neu errichteten 635 WEA bereits 224 WEA als Repowering-Anlagen identifiziert werden. Das entspricht einer Leistung von 1.191 MW und einem Repowering-Anteil von etwa 37,0 % am Brutto-Zubau des Jahres 2024. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren weiter beschleunigen, da nur begrenzte Windvorrangflächen zur Verfügung stehen und diese optimal durch neueste Anlagentechnik genutzt werden sollten.

Aufgrund des teilweise starken Wachstums der Windbranche wurden der Betrieb und Service der errichteten Anlagen teilweise vernachlässigt. Es mangelte an dem notwendigen Fachpersonal und teilweise auch an einer vernünftigen Ersatzteilversorgung seitens der Hersteller. Immer mehr Betreiber fordern deshalb eine professionelle Betreuung, die eine hohe technische Verfügbarkeit der Anlagen gewährleistet. Zwar hat sich die Situation grundsätzlich verbessert, aber in diesem Bereich müssen weiterhin erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen über die angestrebte Lebensdauer von mindestens 25 bis 30 Jahren sicherzustellen.

Zurzeit werden in Deutschland onshore primär Anlagen der 5,0-MW-Klasse mit Rotordurchmessern von durchschnittlich 142 m und Gesamthöhen von 216 m aufgestellt. Für diese Anlagengrößen liegen teilweise Erfahrungswerte vor, sodass die Stör- und Ausfallanfälligkeit dieser WEA reduziert werden konnte. Um die Fehlerfrüherkennung zu verbessern und damit größere Schäden zu vermeiden, werden verstärkt Zustandsüberwachungssysteme erfolgreich eingesetzt. Die Entwicklungsdynamik in der Anlagentechnik ist weiterhin hoch. Für Standorte mit nur schwachem bis mittelstarkem Windaufkommen, also primär im Binnenland, werden verstärkt Windenergieanlagen mit bis zu 150 m Rotordurchmesser und Nabenhöhen bis 165 m angeboten. Wie sich diese Anlagen in der Praxis langfristig verhalten werden, ist noch nicht absehbar, da nur bedingt Erfahrungswerte vorliegen. Dass ein schnelles Upscaling der Windenergieanlagen auch erhebliche Risiken für alle Beteiligten mit sich bringt, musste Siemens-Gamesa (SG) bei seinen neu entwickelten Serien 4.X und 5.X schmerzlich feststellen. Viele der bereits errichteten Anlagen haben Schäden bei Rotorblättern und Getrieben. SG sah sich aufgrund der vielen technischen Probleme im Herbst 2023 sogar gezwungen, den Neuverkauf dieser Anlagentypen erst einmal zu stoppen. Nach Aussagen von SG werden die notwendigen Reparaturarbeiten erst Ende des Geschäftsjahres 2028 abgeschlossen sein. Der Gesamtschaden soll sich auf mehr als 3 Milliarden Euro belaufen. Aber nicht nur die neuen Windenergieanlagen von SG haben erhebliche Probleme, auch viele Betreiber von neuen GE-Anlagen sind sehr unzufrieden und teilweise extrem genervt.

Neben den ersten Prototypen/Testanlagen mit 15 MW+ Nennleistung (für die spätere Offshore-Nutzung) wurden in den letzten Jahren Serienanlagen von Vestas mit 10,0 MW, Siemens Gamesa mit 11,0 MW und GE Vernova mit 13,0 MW offshore errichtet. Spitzenreiter sind hier aber chinesische Windenergieanlagenhersteller. Die Firma Mingyang Smart Energy mit dem schon errichteten Prototypen der MyS 18X-20 MW (Rotordurchmesser 260 bis 292 m, Jahresproduktion 80 GWh) ist hier führend, gefolgt von Dongfong Electric Corporation mit einer 18 MW OWEA (Rotordurchmesser 260 m, Jahresproduktion 72 GWh).

In den letzten 25 Jahren ist in Deutschland eine Vielzahl hoch spezialisierter Windkraftprojektierer entstanden. Dabei übernehmen diese Firmen nicht nur die Projektierung, sondern sind oftmals auch für die spätere Verwaltung bzw. Betriebsführung der Windparks verantwortlich. In diesem Bereich sind aktuell etwa 160 bis 170 Unternehmen primär tätig, die mehr als 10.000 Mitarbeiter beschäftigen. In der gesamten Windbranche werden in Deutschland Stand 2023 mittlerweile mehr als 124.600 Mitarbeiter (Windenergie an Land = 99.100, auf See = 25.500) beschäftigt. Das ist allerdings gegenüber dem Rekordjahr 2016 mit etwa 167.000 Beschäftigten ein erheblicher Rückgang (-25,4 %). Das ist sicherlich eine Folge der verfehlten Energiepolitik vom ehemaligen CDU Wirtschafts- und Energieminister Peter Altmaier (2018 bis Ende 2021) mit entsprechend katastrophal niedrigen Errichtungen von neuen Windenergieanlagen in den einzelnen Jahren.

Die Aussichten für die deutschen Projektentwickler für die nächsten Jahre sind weiterhin gut. Wir gehen in Deutschland an Land für 2025 von 4.900 MW Brutto-Zubau an Windenergieleistung aus. In 2026 werden die Errichtungszahlen weiter hoch bleiben und sich in den darauffolgenden Jahren weiter kontinuierlich erhöhen. Auf See gehen wir in diesem Jahr von einem Projekt mit 960 MW aus, das neu ans Netz gehen wird. Offshore geht es mit dem Ausbau erst wieder 2026 verstärkt weiter.

Die Marktaussichten in der deutschen Windbranche sind erfreulich, aber die politischen Risiken steigen stark. Die Konsolidierung der Branche ist abgeschlossen, und es steht ein neuer, langfristiger Wachstumsschub bevor, der voraussichtlich im Jahr 2026 die ehemaligen Höchstwerte aus dem Jahr 2017 (mehr als 6.000 MW Brutto-Zubau) erreicht. Allerdings hängt auch viel davon ab, inwieweit die neue Bundes­regierung (Koalition aus CDU/CSU und SPD) den erfolgreichen Kurs der alten Regierung fortsetzen und die Energiewende konsequent vorantreiben wird. Aufgrund des starken „Rechtsrucks“ bei Wahlen in Deutschland und Europa haben sich die politischen Rahmenbedingungen negativ verändert, und die Windenergienutzung wird verstärkt Gegenwind bekommen. Hinzu kommt, dass der US-Präsident Donald Trump als Klimaleugner die internationalen Organisationen, die die Klimakatastrophe verhindern wollen, massiv schwächt und die US-Öl- und Gasindustrie stark fördert. Der kriegerische Überfall von Putin/Russland auf die Ukraine, einen Staat mitten in Europa, hat zu einer „Zeitenwende“ geführt. Eine Reduzierung bis zum totalen Importverbot von russischem Gas und Öl sollte so schnell wie möglich in ganz Europa erreicht werden. Allerdings sieht das Donald Trump nicht so und beschuldigt sogar die Ukraine, bzw. deren Präsidenten Selenskyj, dass er für den Krieg verantwortlich sei. Was für ein Wahnsinn!

Övermöhle Consult & Marketing GmbH
Klaus Övermöhle, Dipl. Volkswirt
Poppenbütteler Weg 236c
22399 Hamburg