Aussichten für Wind an Land durch neuen Höchstwert stark verbessert
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Höchstwert für die Ausschreibungen Wind an Land im Jahr 2023 auf 7,35 Cent pro kWh angehoben, was eine Steigerung um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr (5,88 Cent) bedeutet. Damit hat die BNetzA den maximalen Entscheidungsspielraum genutzt, den ihr der im EEG 2023 geänderte § 85 a (Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen) bot. Hintergrund für diese Entscheidung war, dass die letzten drei Ausschreibungen zum Teil sehr stark unterzeichnet waren. In der Ausschreibung im Dezember 2022 wurden nur noch 14 Gebote mit 204 MW abgegeben, obwohl ursprünglich 1.190 MW, die dann schon durch die BNetzA wegen drohender Unterzeichnung auf 604 MW reduziert wurden, ausgeschrieben waren. Primärer Grund für diese Unterzeichnungen waren die starken Preissteigerungen bei den Windenergieanlagen und den Errichtungskosten, die einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen bei dem alten vorgegebenen Höchstwert für viele Standorte nicht mehr ermöglichte.
Övermöhle Consult hat die Erhöhung des Höchstwertes aufgrund der gestiegenen Preise erwartet und seinen Kunden empfohlen, nicht an der Ausschreibung im Dezember teilzunehmen, sondern auf die besseren Konditionen im neuen Jahr zu warten.
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