Aussichten für Wind an Land durch konstanten Höchstwert weiterhin gut
Die Bundnetzagentur (BNetzA) hat den Höchstwert für die Ausschreibungen Wind an Land im Jahr 2024 auf 7,35 Cent pro kWh festgelegt, also den Wert aus dem Vorjahr belassen. Ohne die erneute Festlegung wäre der Höchstwert wieder auf den im Erneuerbaren-Energien-Gesetz vorgesehenen, deutlich niedrigeren Wert (5,88 ct/kWh) zurückgefallen. Aufgrund der gestiegenen Kosten für Errichtung und Betrieb der Anlagen einschließlich der gestiegenen Zinskosten bei der Finanzierung wäre der alte Wert nicht mehr auskömmlich.
Hintergrund für diese Entscheidung war sicherlich auch, dass alle Ausschreibungen in 2023 unterzeichnet waren. Insgesamt wurden 6.377 MW bezuschlagt, nahezu doppelt so viel wie im Jahr 2022 (3.225 MW).
Die BNetzA hat noch im alten Jahr die nächste Ausschreibung Wind an Land mit einem Volumen von 2.486.319 kW für den 1. Februar 2024 angesetzt. Diese Ausschreibungsmenge wird aber noch bei einer drohenden Unterzeichnung reduziert, wovon aktuell auszugehen ist. | mehr lesen …